Fragen & Antworten
Rund um die EEG
Was sind die Vorraussetzungen für eine Teilnahme an der EEG?
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- Einzugsgebiet: Umspannwerk Flachgau (Regional ID 28796447), das ungefähr das gesamte Seenland abdeckt.
- Überprüfung der Zugehörigkeit (Adresse eingeben und auf die Markierung klicken):
https://www.salzburgnetz.at/stromnetz/energiegemeinschaften/erneuerbare-energie-gemeinschaften.html#woisteegmoeglich - Für private Haushalte und KMU, die von diesem Umspannwerk versorgt werden.
Energieversorgungsunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen - Die bereits erfolgte Installation von Smartmetern sowie der Zustimmung zur Auslesung der 15-Minuten-Werte.
Wie ist das Aufnahmeprocedere in die EEG?
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- Sind die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben, erfolgt eine Bewertung durch den Vorstand, ob das angegebene Last- bzw. Einspeiseprofil des Interessenten zur aktuellen Energiebilanz der EEG passt.
- Im positiven Fall erhält der Interessent die Einladung zur Teilnahme per Mail.
- Sonst wird der Bewerber informiert und in eine Warteliste aufgenommen. Diese wird periodisch vom Vorstand überprüft, um ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt die Einladung zu versenden.
Warum gibt es manchmal Wartezeiten für neue Verbraucher und Einspeiser?
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Wir möchten das Wachstum der EEG möglichst ausgewogen gestalten. Unser Ziel ist es, die Versorgungssicherheit für bestehende Verbraucher zu gewährleisten und gleichzeitig eine faire Einspeisung zu ermöglichen – ohne dass neue Einspeiser in direkte Konkurrenz zu unseren Mitgliedern treten.
Daher gilt:
- Verbraucher nehmen wir bevorzugt zwischen Frühjahr und Herbst auf.
- Einspeiser werden vor allem im Herbst aufgenommen, und natürlich auch dann, wenn durch viele neue bzw. stromintensive Verbrauchsmitglieder zusätzlicher Strombedarf entsteht!
- Vorrang erhalten Einspeiser, die bereits als Verbraucher Teil der EEG sind.
So stellen wir sicher, dass unser gemeinsames Energiesystem stabil, solidarisch und nachhaltig bleibt.
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Wie werde ich auch als Einspeiser auch in die EEG aufgenommen?
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- Neuen Interessenten, die auch Einspeisen möchten, bieten wir folgende Möglichkeiten an:
- Eintritt in die EEG vorerst nur als Verbraucher - damit profitieren Sie gleich von unseren niedrigen Stromtarifen!
Sobald wir unsere Einspeisekapazität wieder erhöhen, werden Mitglieder mit PV-Anlage bevorzugt. - Alternativ kann der Beitritt auch dadurch beschleunigt werden, wenn zusätzlich andere Mitglieder als reine Verbraucher beworben werden, die auch der EEG beitreten.
- Eintritt in die EEG vorerst nur als Verbraucher - damit profitieren Sie gleich von unseren niedrigen Stromtarifen!
- Neuen Interessenten, die auch Einspeisen möchten, bieten wir folgende Möglichkeiten an:
Kann ich zu einem anderen Stromanbieter wechseln?
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- Ein Wechseln zu einem anderen Stromanbieter ist jederzeit möglich!
- Zur Sicherheit sollte aber geprüft werden, ob im bestehenden Vertrag eine Mindestabnahmemenge oder andere Sonderregelungen vereinbart wurden. Österreichweit gibt es einige Stromlieferanten, die versuchen, die Teilnahme an EEGs zu verhindern!
- Für mögliche Mehrkosten auf Grund von speziellen Vertragsbedingungen ist der Antragsteller selbst verantwortlich, für Mehrkosten kann der Verein nicht haftbar gemacht werden!
Ich habe mich für ein Jahr an einen Stromanbieter gebunden. Kann ich trotzdem an der EEG teilnehmen?
JA! Der Vertrag mit dem Stromanbieter bleibt immer weiterhin aufrecht.
Parallel dazu kann man der EEG beitreten und von den Vorteilen profitieren!
Wie kann ich aus der EEG austreten?
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- Teilnehmer der EEG sind primär Mitglieder beim Verein "Erneuerbare Energiegemeinschaft Seenland".
- Lt. Vereinsstatuten kann der Austritt mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten erfolgen.
- Unabhängig davon kann die Zustimmung zur Übermittlung der Daten an die EEG jederzeit über das Portal der Salzburg Netz GmbH beendet werden.
- Der bis dahin bezogene Strom wird von der EEG abgerechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird der bezogene Strom wieder ausschließlich vom regulären Stromlieferanten verrechnet.
Tarifmodell und Abrechnung
Wie errechnet sich der monatlich wechselnde Tarif?
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- Der monatlich neu berechnete Tarif basiert auf einer fairen Verteilung der Preisdifferenz zwischen dem Standardtarif der Salzburg AG (z.Z. Strom Privat 24) und dem für Einspeiser relevanten, monatlich neu festgesetzten OeMAG Tarif, beide jeweils aus dem Vormonat.
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- Vom Differenzbetrag verbleibt beim Verein ein fixer Anteil von 2 ct je kWh. Jeweils die Hälfte des restliche Vorteils reduziert auf der einen Seite den Strombezugstarif und erhöht für den Stromlieferanten den Einspeisetarif!
- Bei obigem (vereinfachten) Beispiel ergeben sich daher ein EEG-Strombezugstarif von 14,00 ct/kWh und ein EEG-Einspreisetarif von 12,00 ct/kWh.
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- WICHTIG! Verglichen zum Strombezug des regulären Stromlieferanten, reduzieren sich 2025 noch die Netzgebühren für den aus der EEG bezogenen Strom um 5,26 ct/kWh! Damit ergibt sich in diesem Beispiel ein
Welche Netzgebühren entfallen für den aus der EEG bezogen Strom und reduzieren so den EEG-Strompreis?
2,08 ct/kWh Netznutzungsentgelt (für Strom aus einer regionalen EEG um 28% reduziert)
1,50 ct/kWh Elektrizitätsabgabe (entfällt für Strom aus einer regionalen EEG)
0,80 ct/kWh Erneuerbaren Förderbeitrag (entfällt für Strom aus einer regionalen EEG)
0,88 ct/kWh Entfall der 20% MWSt (für obige Gebühren)
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5,26 ct/kWh Gesamtersparnis!
Anders erklärt: Bei einem fiktiven Bezug von 1.000 kWh aus der EEG erspart man sich 52,60 € jährlich an Netzkosten!
WICHTIG!
Dieser Vorteil wird - abhängig von der Rechnungslegung durch den Stromlieferanten - eventuell erst bei der Jahresabrechnung ersichtlich!
Wie hat sich der EEG-Strompreis in den letzten Monaten entwickelt?
| Monat | EEG-Strompreis | rechn.Strompreis (inkl. Netzkostenvorteil) | Ersparnis vs. Standardtarif |
| Oktober | 14,09 | 8,83 | 56 % |
| September | 14,09 | 8,83 | 56 % |
| August | 14,12 | 8,86 | 56 % |
| Juli | 14,07 | 8,81 | 57 % |
| Juni | 14,07 | 8,81 | 57 % |
| Mai | 14,14 | 8,88 | 56 % |
| April | 14,14 | 8,88 | 56 % |
| März | 16,37 | 11,11 | 45 % |
| Februar | 16,73 | 11,47 | 43 % |
| Jänner | 16,57 | 11,31 | 44 % |
Wie hat sich der EEG-Einspeisetarif in den letzten Monaten entwickelt?
| Monat | EEG-Strompreis | Vergleich OeMAG (Vormonat) | Mehrertrag vs. OeMAG |
| Oktober | 12,09 | 5,892 | 105 % |
| September | 12,09 | 5,892 | 105 % |
| August | 12,11 | 5,955 | 103 % |
| Juli | 12,07 | 5,855 | 106 % |
| Juni | 12,07 | 5,855 | 106 % |
| Mai | 12,14 | 6,007 | 102 % |
| April | 12,14 | 6,007 | 102 % |
| März | 14,37 | 9,730 | 48 % |
| Februar | 14,73 | 8,700 | 51 % |
| Jänner | 14,57 | 8,700 | 67 % |
Fällt für die Stromrechnung Mehrwertsteuer an?
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- Die EEG unterliegt bis auf weiteres der Kleingewerberegelung und verrechnen keine Steuer! Diesen Vorteil geben wir an unsere Mitglieder weiter!
Wie erfolgt die Abrechnung?
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- Die Abrechnung erfolgt monatlich - sobald die nötigen Daten von der Salzburg Netz zur Verfügung gestellt wurden.
- Die Mitglieder erhalten eine Stromrechnung per Mail zugesendet. Darin enthalten sind die Stromkosten, Mitgliedsgebühr sowie ggfs. Einschreibegebühr oder Zählpunktgebühr.
- Der Rechnungsbetrag wird automatisch in den Folgetagen vom Konto eingezogen.
- Die Einspeiser erhalten ebenfalls monatlich eine Gutschrift. Für Land-/Forstwirte wird die 13 % MWSt ausgewiesen, Umsatzsteuerpflichte Unternehmen unterliegen der Reverse Charge Regelung. Hier weisen wir den Betrag ohne den Umsatzsteueranteil aus, den wir als Verein direkt ans Finanzamt abführen müssen.
- Die Überweisung für den von der EEG bezogenen Strom erfolgt ebenfalls automatisch aufs Konto des Mitglieds.
Was ändert sich bei der Jahresabrechnung meines Stromlieferanten?
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- Die Stromlieferanten verrechnen weiterhin die Stromkosten, die aber um den von der EEG gelieferten Anteil am Gesamtstrom reduziert sind.
- Einige Stromanbieter geben auf der Rechnung auch die Netzgebühren aus (z.B. die Salzburg AG), bei anderen kommt eine separate Rechnung der Salzburg Netz GmbH.
- Auf jeden Fall werden bei den Netzgebühren diese für den Anteil des EEG-Stroms beim Netznutzungsentgelt separat ausgewiesen. Bei der Berechnung der Elektrizitätsabgabe bzw. des Erneuerbaren Förderbeitrags wird nur der Strom verrechnet, der über den Stromanbieter bezogen wurde, sprich: diese Kosten entfallen für den EEG-Strom!
- Außerdem erspart man sich für den EEG-Strom die 20%ige Mehrwertsteuer für diese drei Netzgebühren.
Stromverteilung und -abnahme
Wie erfolgt die Stromzuteilung an die Verbaucher?
Die Salzburg Netz Gmbh sammelt je Viertelstunde die Daten aller Mitglieder, sowohl die Verbrauchs- als auch die Einspeisedaten. Reicht der innerhalb dieser 15 Minuten erzeugte Strom aus der EEG nicht aus, um alle Mitgieder zu versorgen, wird der produzierte Strom anteilig auf Grund des Verbrauchs auf die Mitglieder aufgeteilt. Die fehlende Energiemenge wird vom Stromanbieter des jeweiligen Mitglieds bereitgestellt bzw. verrechnet.
Wie weit kann ich mit dem EEG-Strom meinen Strombedarf abdecken?
Dazu ist ein pauschale Aussage nicht möglich. Aktuell haben wir nur Stromproduzenten mit Solarenergie.
D.h. vereinfacht gesagt: wenn die Sonne scheint, gibt es EEG-Strom.
Ein großer Teil der in diesen Stunden produzierte Strom kann verwendet werden, wobei das natürlich stark vom Nutzungsverhalten der Mitglieder abhängt.
Wird meine gesamte Überschussenergie von der EEG abgenommen?
Die Salzburg Netz Gmbh sammelt je Viertelstunde die Daten aller Mitglieder, sowohl die Verbrauchs- als auch die Einspeisedaten. Bei einer Unterversorgung der Mitglieder innerhalb einer Viertelstunde geht der Strom zu 100 % in die EEG.
Erzeugen alle einspeisenden Mitglieder innerhalb einer Viertelstunde zu viel an Strom, wird die Überproduktion prozentuell auf die Einspeiser aufgeteilt, Dieser Überschuss geht dann an den jeweiligen Stromabnahme-Vertragspartner des Mitglieds (meist die OeMAG).
Habe ich als Einspeiser einen Einfluss darauf, wieviel von meinem Strom an die EEG geht?
Die Strommenge, die von der EEG abgenommen wird, ist stark abhängig von den (richtigen) Verbrauchern, die möglichst zu Sonnenstunden Strom benötigen. Wir achten in der EEG darauf, dass das Verhältnis zwischen Stromproduzenten und -abnehmern augewogen bleibt. Aber unterm Strich können wir IMMER Stromabnehmer brauchen. Daher liege es im Interesse aller Einspeiser, Werbung für die EEG zu machen und neue Verbraucher zu werben!
Ich brauche für die Heizung im Winter viel Strom. Kann ich diesen über die EEG beziehen?
Realistisch ist die Stromproduktion im Winter äüßerst niedrig. Das hat viele Ursachen...Einerseits sind die Tage viel kürzer und damit gibt es auch weniger Sonnenstunden. Die Solarpanele können auf Grund des Schneefalls auch bedeckt sein und produzieren daher keinen Strom. Außerdem haben viele Einspeiser eigene Stromspeicher, die sie vorrangig aufladen und den Strom selbst verbrauchen.
Das bedeuet leider: im Winter kommt sehr wenig Strom aus der EEG!
Sicherheit und Risiko
Ist die Stromversorgung sichergestellt?
Ja! Die Stromlieferung und -zuteilung erfolgt vom Netzbetreiber! Sollte zum jeweiligen Zeitpunkt nicht genügend Energie innerhalb der EEG zur Verfügung stehen, erfolgt die Versorgung durch den bisherigen Energielieferanten jedes Mitglieds. Gleiches gilt für die Abnahme von Überschussenergie.
Bin ich auch vor einem Blackout geschützt?
Leider nein! Bei einem Blackout ist die gesamte Stromversorgung zusammengebrochen. Daher kann auch der über die EEG produzierte Strom nicht an die Mitglieder geliefert werden.